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FG München Urteil v. - 12 K 1228/11

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 S. 1

Keine Minderung des Veräußerungsgewinns eines Ehegatten nach § 17 Abs. 2 EStG durch vertraglich bereits vor dem Anteilsverkauf zugunsten des anderen Ehegatten zugesagte Weiterleitung eines Teils des Erlöses aus dem Verkauf von Aktien

Leitsatz

Ist der Ehegatte qualifiziert i. S. d. § 17 EStG an einer AG beteiligt und hat er seiner Ehefrau u. a. als Ausgleich für ihre familiär bedingte berufliche Inaktivität bereits lange vor dem vor dem Verkauf von Aktien die Übertragung eines Teils eines künftigen Verkaufserlöses an den Aktien zugesagt, so führt die Erfüllung der Zusage beim späteren Verkauf der Aktien nicht dazu, dass der aus dem Veräußerungserlös wie vertraglich vereinbart an die Ehefrau weitergeleitete Teilbetrag als nachträgliche Anschaffungskosten den Veräußerungsgewinn des Ehemanns nach § 17 Abs. 2 EStG mindern würde; vielmehr handelt es sich bei der teilweisen Übertragung des Veräußerungserlöses an die Ehefrau um Einkommensverwendung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 38
DStRE 2016 S. 1224 Nr. 20
Ubg 2016 S. 682 Nr. 11
RAAAF-07937

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FG München, Urteil v. 10.03.2015 - 12 K 1228/11

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