Arbeitshilfe November 2018

Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG - Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums an teilweise der Dauertestamentsvollstreckung unterliegenden Aktien bei der übertragenden Stiftung - Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Rückübertragung von zum Teilwert eingelegter Aktien zu Buchwerten?

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Stellt eine als Sachausschüttung bezeichnete Rückübertragung von Aktien zum Buchwert auf die alleinige Gesellschafterin der Klägerin, eine gemeinnützige Stiftung, eine (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung dar und inwieweit sind dann ggf. nichtabziehbare Betriebsausgaben auf der Grundlage des § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB GAAAF-07689