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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 74/06

Leitsatz

Leitsatz:

»1. Mit einer Zwischenverfügung kann dem Anmeldenden nicht aufgegeben werden, eine Anmeldung zum Vereinsregister inhaltlich abzuändern oder zu ergänzen. Die fehlende Eintragungsfähigkeit des gewählten Namens kann deshalb nicht Gegenstand einer beschwerdefähigen Zwischenverfügung sein.

2. Eine nicht aussprechbare, kein Wort bildende Aneinanderreihung von Konsonanten - hier K.S.S. - kann nicht als Name eines Vereins im Vereinsregister eingetragen werden.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 187 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 10/2007 S. 777
ZIP 2007 S. 772 Nr. 16
EAAAF-07629

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OLG München, Beschluss v. 11.10.2006 - 31 Wx 74/06

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