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LSG Hamburg Beschluss v. - L 4 AS 403/15 B ER

I. Der Antragsteller, ein bulgarischer Staatsangehöriger, begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nachdem der Antragsgegner die Weiterbewilligung abgelehnt hat, weil sich der Antragsteller nach Ablauf von sechs Monaten seit der letzten Beschäftigung nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalte. Er sei damit nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von Leistungen ausgeschlossen, weil sich sein Aufenthaltsrecht allein aus der Arbeitssuche ergebe.

Fundstelle(n):
EAAAF-07603

Preis:
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LSG Hamburg, Beschluss v. 15.10.2015 - L 4 AS 403/15 B ER

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