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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 317/14

Gesetze: § 30 Abs. 1 ErbStG, § 170 AO, § 169 AO

Anzeigepflicht bei Erbfällen: Eintritt der Festsetzungsverjährung

Leitsatz

Dem Erben obliegt die Pflicht, seinen Erwerb nach § 30 Abs. 1 ErbStG beim Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Anzeigen des Standesamtes, der Banken und Versicherung sowie des Nachlassgerichts berühren die Anzeigepflicht des Erben als Erwerber nicht.

Fundstelle(n):
UVR 2016 S. 76 Nr. 3
NAAAF-07370

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 03.09.2015 - 4 K 317/14

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