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Vermittlungsleistungen oder Eigenhandel beim Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen; Ermittlung der Kosten bei Pflege- und Instandsetzungsarbeiten
Bezug:
Bei der Vermittlung von gebrauchten Kraftfahrzeugen können Gebrauchtwagenhändler etwa erforderliche Pflege- und Instandsetzungsarbeiten ohne besonderen Auftrag ausführen, wenn die Kosten den Betrag von 500 DM (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen (vgl. Nr. 6 des Vertragsmusters für die Vermittlung des Verkaufs gebrauchter Kraftfahrzeuge, Anlage zum -, BStBl. 1983 I S. 20, USt-Kartei § 3 S 7110 Karte 10).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es zur Vereinfachung der Ermittlung der Pflege- und Instandsetzungskosten nicht zu beanstanden, wenn der Gebrauchtwagenhändler von den allgemein bei der Pflege und Instandsetzung von Kundenfahrzeugen berechneten Nettopreisen für Lohn- und Materialkosten einen pauschalen Abschlag von 25 v.H. vornimmt.
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.