Arbeitshilfe Januar2018

Anzeige nach §§ 19, 20 GrEStG unzureichend, wenn ein eventuell gegebener Tatbestand nach § 1 Abs. 3 GrEStG verneint wird?

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Mittelbare Anteilsvereinigung an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft mit einer zu 0 % vermögensmäßig beteiligten Komplementärin, an der Konzernfremde zu mehr als 5 % beteiligt sind – Unzureichende Anzeige nach §§ 19, 20 GrEStG

1. Beginnt die Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bereits zu laufen, wenn eine Anzeige im Sinne von § 19, § 20 GrEStG für Vorgänge nach § 1 Abs. 2a, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG erfolgte, ein eventuell gegebener Tatbestand nach § 1 Abs. 3 GrEStG aber lediglich verneint wird?

2. Ist eine zwischengeschaltete Personengesellschaft im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ebenso zu behandeln wie eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB KAAAF-07264