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KSR Nr. 11 vom Seite 3

Besteuerung von Abfindungszahlungen bei Wegzug in die Schweiz

BFH bestätigt Steuerfreistellung durch das finanzgerichtliche Urteil

Alois Th. Nacke

Der BFH hat sich in dem Besprechungsurteil mit der Frage beschäftigt, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung vorliegen. Dabei hat er insbesondere entschieden, dass eine Verordnung nicht gegen den Abkommenstext mit einer entsprechenden Besteuerungszuordnung verstoßen darf. Dies war aber in Bezug auf das DBA-Schweiz durch eine Rechtsverordnung geschehen.

Abfindungszahlung nach Umzug in die Schweiz

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger wohnte im Streitjahr 2010 bis zum 30. 4. im Inland und übte hier eine nichtselbständige Tätigkeit aus. Am 1. 5. verzog er in die Schweiz, wo er eine neue nichtselbständige Tätigkeit aufnahm. Das Arbeitsverhältnis in Deutschland wurde im Dezember 2009 aus dringenden betrieblichen Gründen einvernehmlich zum mit Vertrag beendet. Der Kläger wurde unter Fortzahlung der regulären Bezüge sowie unter Zahlung von Boni für 2009 und 2010 zum unwiderruflich freigestellt. Als Entschädigung für den Verlust des Anstellungsverhältnisses und zum Ausgleich bereits entstandener und der damit in Zukunft verbundenen beruflichen und finanziellen Nachteile vereinbarten die Vertragspartner eine Abfindung in Höhe eines Einmalbetrags von 780....

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