Umsatzsteuer im Binnenmarkt
9. Aufl. 2015
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F. Besteuerungsverfahren
I. Veranlagung zur Umsatzsteuer
1. Steuererklärung
501Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, der Besteuerungszeitraum ist regelmäßig das Kalenderjahr (§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG). Der Unternehmer hat jährlich eine Steuererklärung auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Vergütungs- bzw. Erstattungsanspruch selbst zu berechnen hat (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). In Härtefällen kann auf Antrag durch das Finanzamt auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG).
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steuerbare Umsätze | |
./. | steuerfreie Umsätze |
= | Summe der steuerpflichtigen Umsätze |
u | Steuersatz |
= | Steuerschuld |
./. | Vorsteuern |
= | Zahllast / Überschuss |
In die Steuerberechnung sind sämtliche Umsätze aller Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten zusammenzufassen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UStG), so dass von jedem Unternehmer für sein gesamtes Unternehmen nur eine Steuererklärung abzugeben ist. Dies gilt auch für Organschaften. Die Selbstberechnung der Steuer in der Steuererklärung wird Steueranmeldung genannt und entfaltet die gleichen Rechtswirkungen wie eine Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid (§ 150 Abs. 1 Satz 3 und §§ 167 Abs. 1, 168 Satz 1 AO). Ergibt sich eine Zahllast zuungunsten des Steuerpflichtigen,...