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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 14 | Gleitende Vermögensübergabe: Ablösung des Nießbrauchs durch Versorgungsleistungen

Wurde vermietetes Privatvermögen vor 2008 unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und der Nießbrauch erst nach 2007 durch Versorgungsleistungen abgelöst, die nach altem Recht anzuerkennen waren, können diese nach einem aktuellen Urteil des BFH als Sonderausgaben abgezogen werden. Es ist dabei entgegen der Verwaltungsauffassung unerheblich, ob die Ablösung des Nießbrauchs und der Zeitpunkt bereits im Übergabevertrag verbindlich vereinbart worden sind.

Von erheblicher praktischer Bedeutung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur gleitenden Vermögensübergabe.

Durch das Jahressteuergesetz 2008 war der Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen anlässlich der Übergabe von Vermögen eingeschränkt worden. Steuerlich begünstigt ist seitdem nur noch die Übertragung unternehmerisch genutzten Vermögens. Altverträge über Privatvermögen genießen zwar grundsätzlich Bestandsschutz. Für eine gleitende Vermögensübergabe, bei der ein zunächst vereinbarter Vorbehaltsnießbrauch zugunsten des Übergebers des Vermögens später durch eine private Versorgungsrente abgelöst wird, verlangt die Finanzverwaltung allerdings: Sowohl die Ablösung an sich als auc...

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