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OLG Stuttgart 08.07.2015 20 U 2/14, NWB 43/2015 S. 3152

Gesellschaftsrecht | Abwahl des Versammlungsleiters wegen Fehlverhaltens außerhalb der Hauptversammlung nicht zwingend

Die Abberufung des satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters ist zwar grds. bei Vorliegen eines wichtigen Grunds zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten. Eine solche zulässige Abstimmung über einen Abwahlantrag, für den ein wichtiger Grund in diesem Sinne zumindest schlüssig vorgetragen werden muss, bedeutet dabei aber nicht zugleich, dass die Hauptversammlung den Versammlungsleiter auch tatsächlich abwählen muss. Grds. steht es nämlich im Ermessen der Hauptversammlung, auch bei einem wichtigen Grund weiterhin am Versammlungsleiter festzuhalten. Allenfalls in Ausnahmefällen kann sich aus der T...

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