OFD Niedersachsen - S 7100 - 431 - St 171

Umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung hängt davon ab, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung des Unternehmers handelt.

  1. Entgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung

    Steht die Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, so erfolgt sie entgeltlich im Austausch gegen anteilige Arbeitsleistung und ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. Abschn. 1.8 Abs. 1 und 4.18.1 Abs. 7 UStAE, , UR 1998 S. 61, sowie , BStBl 1998 II, S. 635, und , BStBl 1999 II, S. 582). Für eine Verknüpfung spricht zum Beispiel die Tatsache, dass der Unternehmer wegen geringer Löhne ohne eine Beförderung keine Arbeitnehmer bekommen hätte.

  2. Unentgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung

    Erfolgt die Sammelbeförderung ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor. Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist grundsätzlich steuerbar nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, da sie dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und damit – aus Sicht des Unternehmers – unternehmensfremden Zwecken dient.

    Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist nur dann nicht steuerbar, wenn besondere Umstände es gebieten, dass der Unternehmer die Beförderung aus überwiegend betrieblichen Interessen übernimmt. Abschn. 1.8 Abs. 15 UStAE nennt beispielhaft einige Fälle, bei denen solche besonderen Umstände vorliegen. Es handelt sich um eine Aufzählung, sodass die Sammelbeförderung bereits dann nicht steuerbar ist, wenn einer der genannten Gründe vorliegt. Die Prüfung verläuft nach folgendem Schema:

    Ertragsteuerlich ständig wechselnde Einsatzstellen oder verschiedene Stellen eines weiträumigen Arbeitsgebietes

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Zur Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls weise ich auf die ( BStBl 2000 II, S. 505), und des , hin.

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Fundstelle(n):
OAAAF-05929