NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Wettbüros –
– Wettanbieter –
– Gewerbekennzahl
	 92003.0 –
Bezüglich der steuerlichen Behandlung der Inhaber von Lotto-Annahmestellen bzw. der Bezirksstellenleiter der WestLotto wird auf die Abhandlung „Lotto; Toto” in Teil III der Bp-Kartei verwiesen.
A. Betriebswirtschaftliches
I. Tätigkeit des „Buchmachers” und Zulassungsvoraussetzungen
Der Buchmacher ist ein Unternehmer, der gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließt oder vermittelt (§ 2 Abs. 1 RennwLottG). Die Erteilung von Konzessionen für Buchmacher bzw. Buchmachergehilfen obliegt der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Das gilt auch für die Erlaubnis der Totalisatorunternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen bzw. in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahnen. S. 3Die Vergabe derartiger Konzessionen hängt von bestimmten Voraussetzungen ab.
Die Erlaubnis zur Ausübung des Buchmachergewerbes erteilt auf Antrag die Bezirksregierung, in deren Bezirk der Buchmacher seine Tätigkeit ausüben will, für ein oder mehrere Kalenderjahre. Sie kann jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Für die Zulassung von Buchmachern gilt in NRW beispielsweise auszugsweise Fo...