NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Juni 2021

A. Allgemeines

I. Betriebsformen und Betriebsarten

Auktionshäuser und Versteigerer treten am Markt in der Regel als Kapitalgesellschaften auf, Einzelunternehmen oder in Form von Personengesellschaften (Familienpersonengesellschaften) sind rückläufig.

Sie bedürfen nach § 34 GewO und § 34b GewO einer besonderen Genehmigung, die nur natürlichen Personen von der Gemeinde oder Stadt erteilt wird. Außerdem sind Versteigerungen bei der IHK anzumelden. Verstöße hiergegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar (§ 24 VerstV).

Kapitalgesellschaften können als juristische Personen daher nicht als Versteigerungsunternehmen tätig werden, bei ihnen bedarf der Geschäftsführer oder der mit der Versteigerung Beauftragte persönlich einer Genehmigung. Darüber hinaus dürfen Kapitalgesellschaften in ihrem Firmennamen keinen auf die Versteigerungstätigkeit hinweisenden Zusatz, wie z. B. den Zusatz „Auktionshaus”, führen.

Versteigerer und Auktionatoren handeln vielfach als Verkaufskommissionär in fremden Namen und für fremde Rechnung ihres Auftraggebers, für die sie einen Vertrag über das jeweilige Versteigerungsgut (Kommissionsgut) mit einem Bieter (Käufer) vermitteln.

Die Versteigerungstätigkeit wird grundsätzlich als stehendes Gewer...

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