NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2026
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A. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
I. Definition des Sanierungsgewinnes
Als Sanierung bezeichnet man Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Dazu zählt regelmäßig ein Erlass betrieblicher Verbindlichkeiten durch die Gläubiger. Durch den Wegfall der Verbindlichkeiten tritt eine Erhöhung des Betriebsvermögens ein,die steuerlich regelmäßig als ein der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegender Gewinn zu behandeln ist (vgl. Gehrmann, Sanierungsgewinn, Grundlagen, NWB NAAAA-41716).
Da dem Unternehmen durch den Schulderlass keine liquiden Mittel zugeführt werden, gefährden die auf den aus der Sanierung entstehenden Gewinn anfallende Steuern das Ziel der Sanierung.
Aus diesem Grund ließ das Gesetz bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1997 gem. § 3 Nr. 66 EStG a. F. Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
II. Abschaffung der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne gemäß § 3 Nr. 66 EStG
§ 3 Nr. 66 EStG wurde mit dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. (BGBl 1997 I S. 2590) aufgehoben. Nach § 52 Abs. 2 Buchst. i EStG ist § 3 Nr. 66 EStG letztmals auf Erhöhungen des Betriebsvermögens anzuwenden,...