NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-6

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: April 2020

I. Girokonto

Ein Girokonto ist ein Konto, welches von einer Bank für einen Kunden geführt wird und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dient. Unter Zahlungsverkehr versteht man die Gutschrift, Abhebung oder Bereitstellung von Geldbeträgen. Mittel des Zahlungsverkehrs können beispielsweise Überweisungen, Abhebungen, Lastschriften und Scheck Einreichungen sein. Girokonten bei Banken und Sparkassen sind regelmäßig als Kontokorrentkonten ausgestaltet, d. h. die laufenden beiderseitigen Ansprüche des Kontoinhabers und des Kreditinstituts sind nur an bestimmten Rechnungsabschlusstagen (meist vierteljährlich) durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses auszugleichen (§ 355 Abs. 1 HGB).

II. Besondere Kontoformen

1. Allgemeines

Konteninhaber ist derjenige, der bei Kontoerrichtung dem Kreditinstitut gegenüber als Forderungsberechtigter aufgetreten ist und (oder) bezeichnet wurde mit der Folge, dass der (formelle) Kontoinhaber als Gläubiger angesehen wird. Das gilt auch für Bankkonten, bei denen mit dem Zusatz „Sonderkonto” der Name eines Dritten aufgenommen ist. Bei einem Einzelkonto mit Depot ist in der Regel davon auszugehen, dass dem Kontoinhaber der Ve...BStBl 2016 II S. 865

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