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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 192/14 EFG 2015 S. 1687 Nr. 20

Gesetze: EStG 2009 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG 2009§ 9 Abs. 1 Satz 1, EStG 2009§ 9 Abs. 5, EStG 2009 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5

Arbeitnehmer (Polizeibeamter) im Außendienst: Regelmäßige Arbeitsstätte

Leitsatz

  1. Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F.

  2. Ein Beamter der Wasserschutzpolizei, der in Häfen als Gefahrgutkontrolleur eingesetzt ist, und bei dem der zeitliche Umfang dieser von ihm ausgeübten Tätigkeit insgesamt 30 Std. je Arbeitswoche beträgt, hat auf seiner Dienststelle – im Betrieb des ArbG – keine regelmäßige Arbeitsstätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2015 S. 773 Nr. 20
EFG 2015 S. 1687 Nr. 20
GStB 2016 S. 18 Nr. 1
SAAAF-04892

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 17.06.2015 - 4 K 192/14

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