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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 185/14 VSt

Gesetze: StromStG § 9b Abs. 1 Satz 1, StromStG § 9b Abs. 3, StromStV § 1a Abs. 2

Entlastungsberechtigter der Stromsteuervergütung: Weiterberechnung zu Selbstkostenpreisen durch Messeveranstalter – Aussteller als Letztverbraucher

Leitsatz

Ein Messeveranstalter, der für die Messestände der Aussteller die Stromanschlüsse (Verbrauchstellen) installiert und den jeweiligen Ausstellern den verbrauchten Strom zu Selbstkostenpreisen berechnet und verkauft, ist nicht nach § 9b Abs. 3 StromStG Entlastungsberechtigter der Stromsteuervergütung, da nicht er, sondern die Aussteller den Strom als Letztverbraucher entnehmen.

Fundstelle(n):
YAAAF-04890

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.07.2015 - 4 K 185/14 VSt

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