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FG München Urteil v. - 7 K 697/14

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 S. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 162 Abs. 2 S. 2

Rechtzeitigkeit der Klageerhebung, Zuschätzungen bei Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Leitsatz

1. Die Klage ist fristgerecht erhoben worden, da der Prozessbevollmächtigte der Klägerin durch die Vorlage des geführten Posteingangsbuchs den Eingang der Einspruchsentscheidung dargelegt hat. Somit wurden substantiiert Tatsachen vorgetragen, die schlüssig auf den verspäteten Zugang der Einspruchsentscheidung hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (, BFH/NV 2006, 328 und v. , IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115, m. w. N.).

2. Im Hinblick auf den näher erläuterten Grundsatz der materiellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz sind die vom FA durchgeführten Zuschätzungen in Höhe der Abweichungen zwischen den Steuerbilanzen und den Handelsbilanzen nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2864 Nr. 47
XAAAF-04886

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FG München, Urteil v. 27.07.2015 - 7 K 697/14

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