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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 4103/12 E EFG 2015 S. 1811 Nr. 21

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 165 Abs. 2 Satz 1

Zurechnung von Vermietungseinkünften

Leitsatz

  1. Übertragen die Eigentümer einer Ferienwohnung deren Vermietung aufgrund eines – nicht als einkommensteuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis zu qualifizierenden - Verwaltungsvertrags einer in ihrem Anteilsbesitz stehenden GmbH, die im eigenen Namen gegenüber den jeweiligen Mietern als Vermieter auftritt und die Mietzahlungen vereinnahmt, ist die Vermietungstätigkeit einkommensteuerrechtlich nicht ihnen, sondern der GmbH zuzurechnen.

  2. Der Vorläufigkeitsvermerk in Bezug auf die Einkünfteerzielungsabsicht erfasst auch die Frage der Einkünftezurechnung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 37
EFG 2015 S. 1811 Nr. 21
EStB 2016 S. 72 Nr. 2
WAAAF-04856

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.10.2014 - 1 K 4103/12 E

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