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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 546/12 E EFG 2015 S. 1608 Nr. 19

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 4 Satz 1

Liebhaberei bei Auflösungsverlust nach § 17 EStG: Liquidation einer ein Tauchsport-Fachgeschäft betreibenden GmbH, Einkünfteerzielungsabsicht des Alleingesellschafters

Leitsatz

  1. Die Anerkennung eines Auflösungsverlust nach § 17 EStG setzt voraus, dass der wesentlich Beteiligte die Anteile an der Kapitalgesellschaft mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, erwerben und halten muss.

  2. Für die Einkünfteerzielungsabsicht des Alleingesellschafters einer ein Tauchsport-Fachgeschäft betreibenden GmbH spricht auch dann ein Beweis des ersten Anscheins, wenn er sich in seiner Freizeit als Hobbytaucher betätigt.

  3. Wird das unter Einsatz von Fremdpersonal in einem Ladenlokal in guter Lage betriebene Handelsgeschäft nach einer Anlaufphase von 1,5 Jahren wegen der aufgelaufenen Verluste wieder eingestellt, kann die Einkünfteerzielungsabsicht nicht deshalb zu verneint werden, weil vor Gründung der GmbH keine qualifizierten Umsatz- und Gewinnprognosen erstellt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1608 Nr. 19
GmbH-StB 2015 S. 294 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2015 S. 3368
IAAAF-04852

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.07.2015 - 10 K 546/12 E

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