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PiR Nr. 10 vom Seite 273

Enforcement der Halbjahresfinanzberichte in Deutschland

Erkenntnisse aus der Prüfungstätigkeit in den Jahren 2007 bis 2015

WP/StB Prof. Dr. Bettina Thormann und Dr. Daniela Barth

Seit nunmehr zehn Jahren unterliegen kapitalmarktorientierte Unternehmen, die den regulierten Markt in Deutschland in Anspruch nehmen, dem zweistufigen Enforcement-Verfahren. In dieser Zeit hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Herrn Dr. Lüdenbach als einen exzellenten Rechnungslegungsexperten kennengelernt und möchte ihm für seinen stets konstruktiven, fachlichen Input im Rahmen von konkreten Prüfverfahren, aber auch im Rahmen von Fachdiskussionen sehr herzlich danken. Die DPR prüft auf der ersten Stufe nicht nur die Jahresfinanzberichte. Mit Verabschiedung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) ist seit dem Jahr 2007 auch die Halbjahresfinanzberichterstattung Gegenstand von Prüfungen durch die DPR, allerdings nur in Form von Anlass- oder Verlangensprüfungen. Halbjahresfinanzberichte unterliegen damit auch nach der Gesetzesänderung keiner regelmäßigen stichprobenartigen Prüfung durch die DPR.

Schneider, Zwischenberichte, PiR 12/2009 S. 351 NWB FAAAD-33170

Kernaussagen
  • Um die Zuverlässigkeit der unterjährigen Berichterstattung zu gewährleisten, haben DPR und BaFin die Möglichkeit, eine Anlass- bzw. Verlange...

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