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StuB Nr. 19 vom Seite 755

Kostenabzug von Umzugskosten

StB Michael Seifert, Troisdorf

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seinen Umzug können zu den Werbungskosten gehören, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und demgemäß Umstände der allgemeinen Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen ( NWB IAAAA-88716, BStBl 2000 II S. 476 = Kurzinfo StuB 2000 S. 843, und NWB FAAAA-88983, BStBl 2001 II S. 585 = Kurzinfo StuB 2001 S. 821).

Eine berufliche Veranlassung ist beispielsweise anerkannt, wenn der Umzug die Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist und die für die täglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte benötigte Zeit sich durch den Umzug erheblich vermindert ( NWB QAAAB-00891, BStBl 1977 II S. 117).

Sofern die für die täglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte benötigte Zeit sich durch den Umzug erheblich vermindert, kann ein Abzug der Umzugskosten auch ohne einen Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein ( NWB YAAAA-95360, BStBl 1995 II S. 728, m. w. N.). Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit gilt eine Zeitersparnis von mindestens einer Stunde täglich ( NWB QAAAA-62555, BFH/NV 1999 S. 178, m. w. N.)...

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