Arbeitshilfe März 2016

Energiesteuer für den in einem Flugzeug verbrauchten Treibstoff, den der Eigentümer des Flugzeugs auf Flügen verbraucht hat, die er im Auftrag des Vorstands einer GmbH durchgeführt hat, ist zu vergüten

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Vergütung von Energiesteuer für den in einem Flugzeug verbrauchten Treibstoff, den der Eigentümer des Flugzeugs auf Flügen (teils selbst als Pilot, teils unter Verwendung von Piloten) verbraucht hat, die er im Auftrag des Vorstands einer GmbH (dem er selbst angehörte) zum eigenen Transport, zum Teil unter Mitnahme etwaiger Passagiere, durchgeführt hat.

Erbrachte der Eigentümer auch in den Fällen eine entgeltliche Luftfahrt-Dienstleistung, in denen er keine weiteren (dritte) Personen geflogen hat oder sich von eigens engagierten Piloten fliegen ließ?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAF-04061