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Bankrecht; | Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen
Die Gebühr, die Sparkassen von ihren Kunden erheben, die sich an der Zeichnung von Aktien-Neuemissionen beteiligen, ist auch dann zulässig, wenn den Kunden wegen einer Überzeichnung der Neuemission Aktien nicht zugeteilt werden. Angesichts der erheblichen Bearbeitungskosten massenhaft erfolgloser Zeichnungsaufträge standen die Kreditinstitute vor der Wahl, die Entgegennahme von Zeichnungsaufträgen abzulehnen, die Provisionen bei den wenigen erfolgreich ausgeführten Zeichnungsaufträgen mit den hohen Kosten der Bearbeitung aller erfolglos gebliebenen Aufträge zu belasten oder aber für die Teilnahme am Zuteilungsverfahren eine Pauschalgebühr zu erheben. Da es sich bei dem Betrag von 5 € um eine - nach Auffassung des Gerichts - mäßige Pauschalgebühr handelt, wurde diese nicht beanstandet, obwo...