Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bier-Verkaufsförderaktion
mit Treuepunkten - Prämien als Geschenke von geringem Wert
Leitsatz
1. Die Lieferung von Prämien
einer Brauerei an Bierkunden gegen Einsendung von Treuepunkten,
die die Kunden nach Maßgabe der im Einzelhandel gekauften Biermenge
im Rahmen einer Verkaufsförderaktion erhalten haben, stellt im Streitfall eine
unentgeltliche Zuwendung dar.
2. Die Prüfung, ob ein "Geschenk"
i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG vorliegt, hat ungeachtet der
zivilrechtlichen Ausgangslage auch im Lichte des umsatzsteuerlichen
Gesetzeszwecks zu erfolgen.
3. Das Sammeln, Einkleben und
Versenden der Treuepunkte (bloße Alltagshandlungen) steht der Annahme
eines Geschenks nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 31 DStRE 2016 S. 1053 Nr. 17 EFG 2015 S. 2114 Nr. 23 KÖSDI 2016 S. 19640 Nr. 1 UStB 2016 S. 7 Nr. 1 Ubg 2016 S. 625 Nr. 10 DAAAF-04002
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.09.2015 - 6 K 1844/13
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