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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2518/13

Gesetze: EStG § 13a Abs. 1, EStG § 13a Abs. 2

Hinweispflicht des Finanzamts auf den Wegfall der Zulässigkeit der Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Leitsatz

Gestattet bzw. fordert das Finanzamt in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse eines Weinbaubetriebes für diesen über Jahre die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz i.d.F. vom (EStG a.F.), ist es für die Abweichung von der Durchschnittssatzgewinnermittlung und der Schätzung des Gewinns nach § 162 der Abgabenordnung (AO) in analoger Anwendung des § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. und unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben erforderlich, dass das Finanzamt auf den Wegfall der Zulässigkeit der Durchschnittssatzgewinnermittlung hingewiesen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAF-04001

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.12.2014 - 5 K 2518/13

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