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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 32/13 EFG 2015 S. 1833 Nr. 21

Gesetze: GewStG 2002 § 7, HGB § 89b, EStG 2002 § 16

Gewerbesteuermessbetrag, Ausgleichszahlungen nach Vertragsbeendigung als Gewerbeertrag

Leitsatz

  1. Zum Begriff des Gewerbeertrages § 7 GewStG.

  2. Der Gewerbeertrag umfasst nur die in einem tätigen Gewerbebetrieb erzielten laufenden Gewinne.

  3. Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind nicht einzubeziehen, weil dies dem Wesen der GewSt widersprechen würde.

  4. Sind Ausgleichszahlungen letztlich als Zahlungen aus laufenden Gewinnen zu behandeln bzw. sind die Zahlungen mit Ausgleichszahlungen gemäß § 89b HGB an einen Handelsvertreter vergleichbar, handelt es sich dabei um laufende Gewinne des tätigen Gewerbebetriebs.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1833 Nr. 21
KAAAF-03982

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 30.07.2015 - 14 K 32/13

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