Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 13 K 50/14 EFG 2015 S. 1826 Nr. 21

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1HeilprG § 1 Abs. 1 HeilprGDV § 2 Abs. 1 HeilprGDV § 7 MBKG § 1 MPhG§ 1 PhysTh-APrV § 1 Abs. 1

Gewerbesteuer-Pflicht einer Heileurythmistin

Leitsatz

  1. Zum Begriff des Gewerbebetriebes nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG.

  2. Eine Heileurythmistin ist weder Heilpraktikerin noch Krankengymnastin.

  3. Die Betätigung einer Heileurythmistin stellt keinen ähnlichen Beruf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG dar.

  4. Hinsichtlich der Ähnlichkeit zur Tätigkeit des Heilpraktikers fehlt es an der für die Ausübung dieses Berufs notwendigen staatlichen Erlaubnis; hinsichtlich der Tätigkeit eines Krankengymnasten oder Physiotherapeuten fehlt es an einer entsprechenden Breite und Tiefe der Ausbildung.

  5. Die Ausbildung zum Heileurythmistin zielt im Wesentlichen auf die Erlernung einer Bewegungstherapie ab, welche die Laute menschlichen Sprechens in wahrnehmbare Bewegungen umwandelt. Die Ausbildung zum Krankengymnasten oder Physiotherapeuten hat eine andere Zielrichtung.

  6. Demzufolge ist eine Heileurythmistin gewerbesteuerpflichtig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1826 Nr. 21
EStB 2016 S. 70 Nr. 2
KÖSDI 2015 S. 19502 Nr. 10
StBW 2015 S. 891 Nr. 23
TAAAF-03979

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 28.04.2015 - 13 K 50/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen