Arbeitshilfe September 2017

Auslegung des § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG im Sinne einer betriebsbezogenen Betrachtung?

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Ist die Ermittlung der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften --insbesondere die Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG-- für jede Beteiligung getrennt (so die betriebsbezogene Betrachtungsweise) oder zusammengefasst (so die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise) zu ermitteln?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAF-02756