Arbeitshilfe November 2016

Zolltarif: Tarifierung von Fruchtsaftkonzentrat

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Sind die zubereiteten Konzentrate (Basen aus Fruchtsaftkonzentraten und Aromen bzw. ätherischen Ölen sowie -je nach Rezeptur- Vitaminen und anderen Stoffen) zur Herstellung von Fruchtsaftgetränken bzw. Fruchtsaftnektaren (nicht Fruchtsäften) als "andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art" in die Unterpos. 3302 1040 KN einzureihen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAF-02751