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FG Niedersachsen 23.06.2015 13 K 225/14, NWB 40/2015 S. 2912

Einkommensteuer | Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim

Die Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten ist bei Vorliegen einer krankheitsbedingt eingeschränkten Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt.

Anmerkung:

Das Finanzgericht vertritt die Auffassung, dass kein dauerndes Getrenntleben vorlag, weil die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aufgehoben worden sei. Zwar leben der Kläger und seine Ehefrau seit 2008 getrennt voneinander, weil die Ehefrau in einem Pflegeheim untergebracht war. Diese räumliche S. 2913 [i]infoCenter „Veranlagungsformen“ NWB QAAAB-36697 Trennung beruhte aber auf zwingenden äußeren Umständen. Der Kläger hat die eheliche Lebensgemeinschaft in dem noc...

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