FinMin Schleswig-Holstein - Kurzinfo ESt 21/2015 VI 304 - S 2145 - 120

Fahrten eines Selbständigen zu mehreren Betriebsstätten; , BStBl 2015 II S. 323 und –n. v.–

Mit Urteil vom , a. a. O., hat der BFH im Fall einer selbständig tätigen Musiklehrerin entschieden, dass

  • Betriebsstätte i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG der Ort ist, an dem ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung),

  • aus der mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebten Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs von Selbständigen mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern folgt, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten im Falle gleichliegender Sachverhalte bei den selbständig Tätigen grundsätzlich ebenso gelten,

  • die Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen sind, soweit sie für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Unterrichtseinrichtungen anfallen und keiner dieser Beschäftigungsstätten eine besondere zentrale Bedeutung zukommt.

Mit Urteil vom , a. a. O., hat der BFH in Anlehnung an das a. a. O., darüber hinaus entschieden, dass Aufwendungen eines selbständigen Dozenten für Fahrten zwischen seiner Wohnung und den Bildungseinrichtungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn die verschiedenen Einsatzstellen weit auseinander in verschiedenen Städten liegen und daher die Tätigkeit des Unternehmers der Tätigkeit von Arbeitnehmern – entsprechend der früheren Terminologie – als solche an ständig wechselnden Einsatzstellen entspricht.

Es bestehen keine Bedenken, nach den Grundsätzen dieser BFH-Entscheidung zu verfahren.

Soweit bisher Einspruchsverfahren bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften im Hinblick auf die o. g. Revisionsverfahren nach § 363 Absatz 2 Satz 2 AO ruhten, können diese nunmehr nach den vorgenannten Grundsätze entschieden werden.

FinMin Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo ESt 21/2015VI 304 - S 2145 - 120

Fundstelle(n):
NAAAF-02688