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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 23 | Entschädigungen: Steuerpflicht von Schadensersatz vor Vertragsabschluss

Eine Schadensersatzzahlung eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster auch dann steuerbar gem. § 24 Nr. 1a EStG, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war. Das FG widerspricht damit der neueren Rechtsprechung des IX. Senats des BFH, wonach es sich in diesen Fällen um echten Schadensersatz handelt, der nicht steuerbar ist. Der BFH hat im Revisionsverfahren die Gelegenheit, seine Sichtweise zu überprüfen.

Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sind Entschädigungen zu versteuern, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster ist eine Schadensersatzzahlung eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn auch dann steuerbar, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war.

Das FG Münster widerspricht damit der neueren Rechtsprechung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs . Danach sind Entschädigungen keine entgehenden Einnahmen im Sinne von § 24 EStG, wenn sie dafür geleistet werden, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. Es handelt sich dann – so der BFH – um echten Schadensersatz, der der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und da...

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