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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 16 | Betriebsaufgabe: Tarifbegünstigung trotz vorheriger Ausgliederung einer Beteiligung

Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt nach einem aktuellen Urteil des BFH auch dann der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG, wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist.

Ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs zur Tarifbegünstigung des Gewinns bei einer Betriebsaufgabe wollen wir Ihnen nicht vorenthalten.

Der BFH musste über folgenden Fall entscheiden: Der alleinige Kommanditist hatte das Gesamthandsvermögen einer Besitz-KG in sein Privatvermögen entnommen – nach dem Ausscheiden der Komplementär-GmbH. Die im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Anteile zu jeweils 100 % an der Komplementär-GmbH sowie an der Betriebs-GmbH, die über wesentliche stille Reserven verfügte, waren zuvor zum Buchwert in ein anderes Sonderbetriebsvermögen überführt worden. Die Frage lautete: Ist der Aufgabegewinn tarifbegünstigt?

Der IV. Senat des BFH – unter dem Vorsitz von Michael Wendt – hat dies bejaht. Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt demnach auch ...

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