Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 8 AY 2/15 B

Gesetze: SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2a; SGG § 73a; ZPO § 121 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Gemäß § 121 Abs 3 ZPO kommt seit dem eine Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwaltes grundsätzlich nur in Betracht, wenn dadurch weitere Kosten, insbesondere in Form von Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeldern, nicht entstehen. Daneben ist bei der Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts zu prüfen, ob besondere Umstände die Beiordnung eines zusätzlichen sog Verkehrsanwalts iSv § 121 Abs 4 ZPO erfordern. Soweit durch die Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts die Kosten eines Verkehrsanwalts gespart werden, sind die Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig. Bei der Prüfung des § 121 Abs 4 ZPO ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtsstreits und die subjektiven Fähigkeiten der Partei abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAF-01902

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.06.2015 - L 8 AY 2/15 B

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen