Ermittlung der ortsüblichen Miete für Ein- und Zweifamilienhäuser
Zur Ermittlung der ortsüblichen Miete von in Berlin belegenen Wohnungen in frei-finanzierten Ein- und Zweifamilienhäusern aller Baujahresgruppen ist wie folgt zu verfahren:
Als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Miete können die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herausgegebenen Mietspiegel (veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin) [1] über die in Berlin gezahlten ortsüblichen Mietpreise für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern herangezogen werden. Bei den darin aufgeführten Durchschnittswerten handelt es sich um „Netto-Kaltmieten”.
Für die Prüfung einer verbilligten Überlassung nach § 21 Abs. 2 EStG sind diese bei Ein- und Zweifamilienhäusern zu erhöhen um
einen „Wohnqualitätszuschlag” [2] von 1,00 € bis 2,50 € (bei ZFH i. d. R. 1,- €; bei EFH i. d. R. 2,- €) sowie um
die umlagefähigen Betriebskosten [3]. Anzusetzen sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum angefallenen Kosten in tatsächlicher Höhe (lt. Anlage V). Von diesem Ansatz kann abgesehen werden, wenn die Betriebskosten nicht als WK abgezogen werden.
Die für die Anwendung des Mietspiegels notwendigen Daten (Bezugsfertigkeit, Wohnfläche) sind regelmäßig den Angaben des Steuerpflichtigen zu entnehmen. Die jeweilige Wohnlage ergibt sich aus den im Mietspiegel abgedruckten Übersichtskarten von Berlin bzw. aus dem in alphabetischer Reihenfolge geordneten Straßenverzeichnis zum Mietspiegel.
EStG - Kartei Berlin
Fach 2 Nr. 1005
Berlin bzw. aus dem in alphabetischer Reihenfolge geordneten Straßenverzeichnis zum Mietspiegel.
SenFin Berlin v. - III B - S 2253 - 1/2012 - 2
Fundstelle(n):
EAAAF-01641
1Berl. Mietspiegel 1996 (Amtsblatt [ABl] 24/96, S. 1549 ff)
Berl. Mietspiegel 1997 f. d. östl. Bezirke u. West-Staaken (ABl 39/97, S. 2957 ff)
Berl. Mietspiegel 1998 f. d. westl. Bezirke (ABl 17/98, S. 1233ff)
Berl. Mietspiegel 1999 f. d. östl. Bezirke u. West-Staaken (ABl 38/99, S. 2865 ff)
Berl. Mietspiegel 2003 (ABl 15/03, S. 1121 ff)
Berl. Mietspiegel 2005 (ABl 41/05, S. 3109 ff)
Berl. Mietspiegel 2007 (ABl 30/07, S. 1797ff)
Berl. Mietspiegel 2009 (ABl 27/09, S. 1409ff)
Berl. Mietspiegel 2011 (ABl 22/11, S. 969ff)
Berl. Mietspiegel 2013 (ABl 21/13 S. 677ff)
Berl. Mietspiegel 2015 (ABl 20/15 S. 789ff)
2vgl. BStBl. 1985 II S. 36