Robert Buchalik

Sanieren statt Liquidieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78981-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64042-1

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Sanieren statt Liquidieren (2. Auflage)

4. Neue Sanierungskultur durch das ESUG

4.1. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzantragsgründe

Gem. § 15a InsO besteht für die Organe einer juristischen Person oder GmbH & Co. KG eine strafbewehrte Pflicht zur Insolvenzantragstellung, wenn der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder der Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt. Die im Gesetz genannte Drei-Wochenfrist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO dient lediglich dazu, den Organen noch die Möglichkeit zu geben, Sanierungsversuche durchzuführen. Der Insolvenzantrag ist bereits früher zu stellen, wenn sich schon vor Ablauf der Drei-Wochenfrist ersehen lässt, dass mit einer fristgerechten Sanierung oder einer entsprechenden Beseitigung der Insolvenzgründe nicht ernstlich zu rechnen ist. „Hoffnungen“ auf Besserung oder nicht faktenbasierte Erwartungen wie „Man kriege das schon hin“ begründen weder eine Verkürzung der Drei-Wochen-Frist, noch entlasten sie Geschäftsführer oder Vorstände.

Die straf- und haftungsrechtlich besonders scharf ausgestaltete Sanktionierung der Geschäftsleitung bei Verstößen gegen die gesetzliche Insolvenzantragspflicht sind die Kehrseite der beschränkten Haftung juristischer Personen. Während die juristische Person in ihrer Haftung auf das Gesellschaftsverm...