Robert Buchalik

Sanieren statt Liquidieren

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-78981-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64042-1

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Sanieren statt Liquidieren (2. Auflage)

2. Ziele des neuen Rechts

Das bisherige Insolvenzrecht (vor März 2012) verhinderte in vielen Fällen, dass lebensfähige Unternehmen durch ein eröffnetes Insolvenzverfahren saniert werden konnten, weil die fehlende Berechenbarkeit eines Insolvenzverfahrens Unternehmen davon abhielt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Vielmehr wurde der Weg über die außergerichtliche Sanierung so lange beschritten, bis alle Reserven verbraucht waren und nur noch die Liquidation des Unternehmens möglich war.

Mit dem reformierten Insolvenzrecht (ESUG) strebt der Gesetzgeber eine frühzeitige Antragstellung von Unternehmen in der Krise an, um die Spielräume für eine Sanierung unter Insolvenzschutz deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig ist der Weg durch die Insolvenz für den Insolvenzschuldner und die Gläubiger beherrsch- und berechenbarer gestaltet worden.

Der Schwerpunkt des Gesetzes besteht in der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters/Sachwalters, durch einen erleichterten und bereits in das Eröffnungsverfahren vorverlagerten Zugang zur Eigenverwaltung sowie durch den Ausbau und der Straffung des Insolvenzplanverfahrens.

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