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Parameter bei der Ermittlung von Nutzungs- und Nettoveräußerungswert
Zehn Jahre IAS 36 in seiner aktuell gültigen Konzeption: empirische Analyse der Unternehmen des DAX
Gem. der Wertkonzeptionen des IAS 36 ist im Rahmen des impairment-Tests der Nutzungswert stets und der Nettoveräußerungswert häufig – aufgrund i. d. R. nicht vorhandener aktiver Märkte und vergleichbarer Transaktionen für das Bewertungsobjekt – mit einem Barwertkalkül zu ermitteln. Wesentliche Parameter sind – auch wenn keine Wertminderung vorliegt – aufgrund des obligatorischen impairment-Tests im Anhang anzugeben. Zu diesen Parametern gehören die Länge der Detailplanungsphase, die Wachstumsrate in der Fortschreibungsphase und der Diskontierungszinssatz bzw. die Diskontierungszinssätze. Für externe Adressaten sind im Rahmen der Abschlussanalyse nur solche Parameter für einen intertemporären Vergleich nutzbar, die eindeutig identifizierbar sind und die konstant ausgewiesen werden. Da bei fast allen im DAX gelisteten Unternehmen das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, besteht für den in seiner aktuell gültigen Konzeption anzuwendenden IAS 36 jetzt erstmals die Möglichkeit, diese wesentlichen Parameter über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren – von 2005 bis 2014 – im Rahmen einer empirischen Analyse zu untersuchen....