Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes
8. Aufl. 2015
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Abschnitt B: Die laufende Besteuerung
I. Gewinnermittlung, Buchführungs-, Aufzeichnungspflichten, Kassenführung, Aufbewahrungspflichten, Buchungsfehler bei Einnahmen und Ausgaben
Literatur: Wechsel der Gewinnermittlungsarten, NWB infoCenter, Juni 2014.
Verwaltungsanweisungen: R 4.1 ff. EStR; H 4.1 EStH.
1. Gewinnermittlungsarten
a) Allgemeine Hinweise
365Für die steuerliche Gewinnermittlung kommen beim Gast- und Beherbergungsgewerbe der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 (R 4.1 EStR) bzw. § 5 EStG und die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (R 4.5 EStR und H 4.1 EStH) in Frage.
Auch die für steuerliche Zwecke zu führenden Bücher und Aufzeichnungen werden zunehmend in elektronischer Form geführt. Dazu wird auf die Grundsätze des zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung verwiesen. Sie gelten für Veranlagungszeiträume nach dem . Die früheren Erlasse v. , v. und v. wurden außer Kraft gesetzt.
366Die Gewinnermittlung schlechthin ist die aufgrund kaufmännischer Buchführung nach § 5 EStG. Die Einnahmenüberschussrechnung ist nur eine vorübergehende Erleichterung und soll zu keinem anderen „Totalgewinn" führen. Spätestens bei Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung wird ...