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BGH 16.12.2002 II ZR 109/01

Rechtsberatung; | Nichtigkeit eines Treuhandvertrags wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

Schließt ein Dipl.-Finanzwirt mit einem Interessenten, der einem auf die Modernisierung und gemeinschaftliche Nutzung eines Mietwohnhauses gerichteten Immobilienfonds beitreten will, einen Treuhandvertrag, der eine rechtsbesorgende Tätigkeit des Treuhänders (hier: Abschluss von fünf Verträgen) vorsieht, so ist dieser Vertrag wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i. V. mit § 134 BGB nichtig. Die Nichtigkeit erfasst auch die dem Treuhänder erteilte Vollmacht. Gibt der Treuhänder für den Interessenten die Beitrittserklärung zum Fonds ab, so finden die Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft Anwendung. Der fehlerhaft vollzogene Beitritt ist damit regelmäßig nicht von Anfang nichtig, sondern wegen des Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrunds nur mit Wirkung für die Zukunft vernichtb...

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