Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
4. Aufl. 2015
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6. Auslandsreisekosten
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BGBl 2013 I S. 285; BStBl 2013 I S. 188) wurden die früheren steuerlichen Bestimmungen umgestaltet. Die Finanzverwaltung hatte in einem umfangreichen Einführungsschreiben zur Anwendung des neuen Rechts Stellung genommen ( IV C 5 – S 2353/13/10004, BStBl I S. 1279; vgl. dazu Niermann, DB 2013 S. 2357). Dieses Schreiben wurde unter Beteiligung der Wirtschaftsverbände und unter Berücksichtigung erster in der Anwendungspraxis gewonnener Erkenntnisse aktualisiert und neu bekannt gemacht ( IV C 5 – S 2353/14/10002, BStBl I S. 2412; vgl. dazu Niermann, DB 2014 S. 2793). Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden vorgestellt:
Zentraler Punkt der ab geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte getreten ist. Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte findet sich in § 9 Abs. 4 EStG. Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung
des lohnsteuerlichen Arbeitgebers,
eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder
eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten,
der ...