Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung
4. Aufl. 2015
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Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der aktuellen Fassung des EStG, den aktuellen Lohnsteuer-Richtlinien/Hinweisen und dem IV B 2 – S 1300 08/10027, das im Bundessteuerblatt – BStBl – 2014 Teil I S. 1467 veröffentlicht worden ist.
1. Besteuerung des Arbeitslohns für eine Tätigkeit im Ausland – Allgemeines
Viele Arbeitnehmer werden für ihren inländischen Arbeitgeber im Ausland tätig. In diesen Fällen ist zu prüfen,
ob und in welchem Umfang der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist,
ob eine Freistellung von der Lohnsteuer nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder
aufgrund des Auslandstätigkeitserlasses (ATE; § 34c Abs. 5 EStG) in Betracht kommt.
Doppelbesteuerung bedeutet, dass
Arbeitslohn in zwei oder mehreren Staaten für denselben Zeitraum besteuert wird. Wohnort und Arbeitsort liegen in verschiedenen Staaten. Die Besteuerung überschneidet sich, weil der eine Staat das Gesamteinkommen („Welteinkommen“) des ansässigen Steuerpflichtigen besteuert („unbeschränkte Steuerpflicht“) und der andere Staat die Einkünfte, die aus seinem Inland stammen, auch bei nicht ansässigen Personen besteuert („beschränkte ...