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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 702/07 AO

Gesetze: AO § 122 Abs. 1 Satz 1, AO § 193 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, GewStDV § 1 Abs. 1

Prüfungsanordnung gegenüber Vorgründungsgesellschaft

Leitsatz

  1. Eine Prüfungsanordnung gegenüber den Gesellschaftern einer Vorgründungsgesellschaft ist zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit der Gründungsgesellschafter einer GmbH vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages vorliegen.

  2. Die Prüfungsanordnung ist an die (möglichen) Gesellschafter der Vorgründungsgesellschaft zu richten ist, wenn die Existenz der GbR und deren Tätigwerden bestritten werden.

  3. Es verstößt weder gegen rechtsstaatliche Grundsätze noch gegen das Willkür- und Schikaneverbot, dass eine solche Prüfungsanordnung erst nach Durchführung der Betriebsprüfung bei der GmbH aufgrund der hierbei gewonnenen Erkenntnisse über ein Tätigwerden der Vorgründungsgesellschaft erlassen wird.

  4. Der Einwand eines Gesellschafters, von der Tätigkeit der Vorgründungsgesellschaft keine Kenntnis zu haben, steht der Aufklärung des Sachverhalts mit Hilfe einer Betriebsprüfung nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAF-00506

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 07.11.2007 - 2 K 702/07 AO

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