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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 103/13

Die Klägerin ist Trägerin des Seniorenhauses N-heim in Bad N. Sie begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens (§ 44 SGB X) die Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme (höherer) ungedeckter Heimpflege- und Unterkunftskosten für die Bewohnerin I X (im Folgenden: Leistungsberechtigte) als Hilfe zur stationären Heimpflege nach dem SGB XII. Streitig sind im Anschluss an einen Teilunterwerfungsvergleich im Berufungsverfahren noch Leistungen für den Monat Oktober 2007.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAF-00204

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.06.2015 - L 20 SO 103/13

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