Thomas Katz

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79641-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66221-8

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Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

B. Grundtatbestände

I. Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt

1. Natürliche Personen

§ 6 Abs. 1 Satz 1 setzt den Tatbestand einer natürlichen Person voraus. Der Begriff der natürlichen Person ist in §§ 1 ff. BGB geregelt. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Auf die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person kommt es nicht an. So kann auch eine geschäftsunfähige Person durch eine Wohnsitzverlagerung ins Ausland den Tatbestand des § 6 Abs. 1 erfüllen. Wegziehende Personen- und/oder Kapitalgesellschaften kommen für die Anwendung von § 6 AStG nicht in Betracht.S. 10

2. Zehn Jahre unbeschränkte Steuerpflicht

Die von § 6 AStG betroffene Person muss insgesamt mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein. Dabei werden alle (Teil) Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht additiv zusammengerechnet. Vor dem befindliche Zeiträume werden aus Gründen der Billigkeit nicht mitgerechnet.

Sinn der Regelung besteht darin, nur solche Vermögensmehrungen bei § 6 AStG zu berücksichtigen, die aus der nachhaltigen persönlichen und wirtschaftlichen Eingliederung einer natürli...