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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2086/14 Erb EFG 2015 S. 1621 Nr. 19

Gesetze: ErbStG § 13b Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1, ErbStG § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. D, AO § 14 Satz 3, BewG § 181 Abs. 9

Erbschaftsteuerbegünstigung für Wohnungsunternehmen: Überschreitung der 50 %-Grenze für Verwaltungsvermögen, Ausnahme des Erfordernisses eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, Quantitative und qualitative Kriterien für Überschreitung einer bloßen Vermögensverwaltung

Leitsatz

  1. Bei der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG kommt es für die Ausklammerung überlassener Grundstücksteile aus dem Verwaltungsvermögen eines in der Rechtsform einer KG betriebenen Wohnungsunternehmens nur darauf an, dass die Erfüllung des Hauptzwecks der Vermietung von Wohnungen, nicht aber der Zweck der Überlassung weiterer gewerblich genutzter Räume, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert.

  2. Bei lediglich fünf Mietwohngrundstücken mit 37 Wohnungen, einem auf 3 Teilzeitarbeitsverhältnisse begrenzten Personalaufwand und Umsatzerlösen von rund 240.000 € p.a. sind die quantitativen und qualitativen Kriterien für die Überschreitung einer bloßen Vermögensverwaltung nicht erfüllt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1621 Nr. 19
ErbStB 2015 S. 290 Nr. 10
KÖSDI 2015 S. 19553 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2015 S. 941
UVR 2016 S. 11 Nr. 1
SAAAE-99624

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.06.2015 - 4 K 2086/14 Erb

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