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FG Münster Urteil v. - 5 K 2317/12 U EFG 2015 S. 1487 Nr. 17

Gesetze: UStG § 15 Abs 2, UStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage des Bestehens des Vorsteuerabzuganspruchs eines Zwangsverwalters eines Grundstücks

Leitsatz

Für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist entscheidend, ob der Unternehmer im Jahr des Leistungsbezugs mit den Investitionsausgaben tatsächlich Umsätze ausführt, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist, bzw. wenn die tatsächliche Verwendung noch aussteht, ob der Unternehmer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist. Nach erfolgter Zwangsversteigerung mit dem Objekt ausgeführte Umsätze sind hingegen nicht mehr dem Vollstreckungsschuldner (Grundstückseigentümer) zuzurechnen. Damit scheidet der Vorsteuerabzug aus den strittigen Rechnungen aus, weil in die am maßgeblichen Stichtag, dem und danach maßgebende Verwendungsabsicht allein die steuerfrei erfolgte Zwangsversteigerung hatte einfließen können, welche gem. § 15 Abs. 2 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1487 Nr. 17
UStB 2015 S. 218 Nr. 8
GAAAE-98737

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FG Münster, Urteil v. 16.04.2015 - 5 K 2317/12 U

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