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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 74/15

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 3, EStG § 12 Nr. 1

Einkommensteuer: Repräsentanzen als Betriebsstätte - kein Betriebsausgabenabzug für Mitgliedschaften in Business-Clubs

Leitsatz

1. Aufwendungen für die neben Büroräumen angemieteten Wohnungen als "Repräsentanzen" eines Unternehmensberaters zur Nutzung für Beratungs- und Auftragsanbahnungsgesprächen sind nur als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die (ausschließliche) betriebliche Nutzung nachgewiesen wurde.

2. Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs, die ihren Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bieten, können insgesamt nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, da berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft untrennbar miteinander verwoben sind, was eine Aufteilung der Aufwendungen regelmäßig unmöglich macht.

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2197 Nr. 37
TAAAE-98724

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 23.06.2015 - 2 V 74/15

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